Internationales

Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa und weltweit zum beruflichen Alltag. Mehr als 30 % der Erwerbstätigen in der Schweiz sind Ausländer und Ausländerinnen. Ein Fünftel davon sind Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus den Nachbarstaaten. Daher sind die Abkommen mit den EU- und EFTA-Staaten von besonderer Wichtigkeit.

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Dieses Merkblatt richtet sich nicht an Angestellte internationaler Organisationen und Hilfsorganisationen sowie Bundesangestellte. Für sie gelten andere sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

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Bei Wohnsitz ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates können Sie unter gewissen Bedingungen der freiwilligen Versicherung beitreten. Damit vermeiden Sie, dass Sie oder Ihre Hinterlassenen im Versicherungsfall nur auf Grund der in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre und bezahlten Beiträge Renten (Teilrenten) erhalten.

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Diese Broschüre gibt lediglich einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Einzelfälle regelt das Gesetz.

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Philippe Sager

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Fachverantwortlicher Beitraege

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Cécile Bertschinger

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Fachverantwortliche Beitraege

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