Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der zentrale Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz und ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, im Alter einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrente soll zudem im Todesfall eine finanzielle Notlage verhindern.

 

Die AHV basiert auf mehreren Solidaritäten: Zwischen den Generationen, Besserverdienenden und weniger gut Verdienenden, sowie zwischen Kinderlosen und Kinderbetreuenden. Die Einkommensteilung (Splitting) sichert zudem eine Solidarität zwischen den Ehepartnern.

Der AHV-Ausweis, der Versicherungsausweis der AHV-IV, ist ein persönliches Dokument mit Namen, Vorname, Geburtsdatum und einer persönlichen 13-stelligen AHV-Nummer. Falls der Ausweis nicht mehr aktuell ist (z.B. wegen einer Namensänderung), so kann dieser kostenlos bestellt werden.

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Leistungen der AHV

Leistungen der AHV sind bei der zuständigen Ausgleichskasse zu beantragen. Zuständig ist diejenige Ausgleichskasse bei welcher die letzten AHV-Beiträge abgerechnet worden sind. Ist der Versicherte bzw. dessen Ehepartner bereits leistungsberechtigt (IV-Bezüger, Bezüger einer Hinterlassenenrente bzw. Ehepartner bezieht bereits AHV oder IV), so ist diejenige Ausgleichskasse für die Festsetzung der AHV-Rente zuständig, welche bereits für den 1. Versicherungsfall zuständig war.

Wichtige Dokumente

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Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2024 bei den Beiträgen und Leistungen.  

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Dieses Merkblatt informiert Nichterwerbstätige über die Beiträge an die AHV, die IV und die EO.

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Füllen Sie für die Anmeldung bei Nichterwerbstätigkeit dieses Formular aus. Die Anmeldung ist bei der AKEW einzureichen.

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Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Dieses Merkblatt informiert «Nichterwerbstätige» über die Beiträge an die AHV, die IV und die EO.

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Dieses Merkblatt informiert Arbeitgebende und Arbeitnehmende über die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.

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Hier finden Sie alle Informationen zu Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Im Erklärvideo obenerfahren Sie zudem in wenigen Minuten das Wichtigste zur Berechnung der Altersrente.

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Füllen Sie für die Anmeldung der Altersrente dieses Formular aus. Die Anmeldung ist bei der AKEW einzureichen.

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Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen.

Haben Sie vor Erreichen des AHV-Rentenalters Hilfsmittel der IV oder einen Kostenbeitrag zu deren Anschaffung erhalten, so haben Sie nach Erreichen des AHV-Rentenalters weiterhin Anspruch auf diese Leistungen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

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Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Bezug der Altersrente um

  • ein oder zwei ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder
  • ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben.

Im Erklärvideoobenerfahren Sie in wenigen Minuten das Wichtigste zum flexiblen Bezug der Altersrente.

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Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.

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Füllen Sie für die Rentenvorausberechnung dieses Formular aus. Der Antrag ist bei der AKEW einzureichen. 

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Dieses Merkblatt richtet sich an geschiedene Personen, die noch nicht rentenberechtigt sind. Dabei ist unwichtig, ob die Ehe vor oder erst nach Einführung des Splittings (1. Januar 1997) geschieden worden ist.

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Füllen Sie für die Anmeldung zur Einkommensteilung dieses Formular aus. Die Anmeldung ist bei der AKEW einzureichen.

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Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass bei der Rentenberechnung auch Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Sie sollen Ihnen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen.

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Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin erhalten im Scheidungsfall nach Abschluss des Splitting-Verfahrens eine Kontenübersicht. Sind Sie oder Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin bereits rentenberechtigt, erhalten Sie anstelle der Kontenübersicht eine neue, anfechtbare Rentenverfügung.

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Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet werden können. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, sondern fiktive Einkommen, die erst bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden. Personen, die Kinder unter 16 Jahren betreuen, erhalten so die Möglichkeit, eine höhere Rente zu erzielen.

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Individuelles Konto

Auf dem Individuellen Konto (IK) werden jährlich die beitragspflichtigen Einkommen, die Beitragszeiten und die Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das IK bildet die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer lebenslangen Kürzung der Versicherungsleistungen.

 

Wer prüfen möchte, ob lückenlos Beiträge geleistet sind oder ob der Arbeitgeber den Lohn mit Sozialversicherungsabzügen tatsächlich der Ausgleichskasse gemeldet hat, kann bei seiner Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen. Die Bearbeitung dauert zirka drei Wochen.

Der Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) gibt Aufschluss über sämtliche Einkommen und Betreuungsgutschriften, die den einzelnen Ausgleichskassen gemeldet wurden.
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Hier können Sie Ihren IK-Kontoauszug bestellen.
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Ihre Kontaktpersonen

Finden Sie auf Ihre Fragen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung keine Antwort auf unserer Website? Kontaktieren Sie unsere Fachverantwortlichen Renten.

Carla Neithöfer

Carla Neithöfer
Fachverantwortliche Renten/IV

T +41 44 265 53 34

Denise Burkart

Denise Burkart
Fachverantwortliche Renten/IV

T +41 44 265 53 40

Für Fragen zu den Beiträgen AHV/IV/EO/ALV/VK

David Gut

David Gut
Stv. Geschäftsführer

T +41 44 265 53 39

Jasmin von Flüe

Jasmin von Flüe
Fachverantwortliche Beiträge

T +41 44 265 53 37

Natalja Casciano

Natalja Casciano
Mitarbeiterin Beiträge

T +41 44 265 53 36