Chantal Zenerino
Fachverantwortliche FAK-Leistungen
Familienzulagenordnung FamZG
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. Sie sind definitionsgemäss Lohnnebenbestandteile und keine Sozialzulagen.
Beiträge Familienzulagen
Die Familienzulagen werden durch die Arbeitgeber finanziert. Grundlage ist ein Beitragssatz auf dem AHV-pflichtigen Lohn. Die Höhe der Beiträge ist je nach Kanton und Familienzulagenausgleichskasse unterschiedlich. Im Kanton Wallis müssen sich die Arbeitnehmenden an der Finanzierung beteiligen.
Kinder- und Ausbildungszulagen
Das Bundesgesetz (FamZG) setzt eine Kinderzulage von mindestens CHF 200 pro Monat für jedes Kind, vom Geburtsmonat bis zum vollendeten 16. Altersjahr fest. Die Ausbildungszulage vom vollendeten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr, beträgt mindestens CHF 250 pro Monat für jedes Kind. Die Kantone können diese Ansätze erhöhen sowie Geburts- und Adoptionszulagen einführen.
Wichtige Dokumente
Wählen Sie das benötigte Dokument aus und klicken Sie anschliessend auf den Downloadlink.
Hier finden Sie die aktuellen Ansätze der Familienzulagen für das Jahr 2023.
Dieses Merkblatt informiert Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit Kindern.
Hier finden Sie Informationen zu den Ausbildungszulagen ab 01.08.2020
Merkblatt Aenderungen im Rahmen der bilateralen Verträge Frankreich und Italien
Ihre Kontaktpersonen
Finden Sie auf Ihre Fragen zu den Familienzulagen FamZG keine Antwort auf unserer Website? Kontaktieren Sie unsere Fachverantwortlichen Familienzulagen:


Pia Trolio
Fachverantwortliche FAK Leistungen