Carla Neithöfer
Fachverantwortliche Renten/IV
Invalidenversicherung IV
Ziel der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung ins Berufsleben – oder falls nicht möglich – die Vergütung von Geldleistungen – zur Sicherung der Existenz invalider Menschen. Invalide Personen sollen nach Möglichkeit soweit gefördert werden, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Die IV gibt es seit 1960.
Wichtige Dokumente
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Dieses Merkblatt informiert insbesondere Versicherte sowie Arbeitgebende über die verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung.
Dieses Merkblatt informiert Versicherte über die beiden Arten von Taggeldern und die Entschädigung für Betreuungskosten.
Dieses Merkblatt informiert versicherte Personen über die Arten, den Anspruch, die Anmeldung und die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung.
Dieses Merkblatt informiert Versicherte über das Anmeldeverfahren, den Anspruch, die Berechnung und die Revision der Invalidenrente der IV.
Dieses Merkblatt informiert versicherte Personen über Anspruch und Höhe der Hilflosenentschädigung.
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Denise Burkart
Fachverantwortliche Renten/IV