Am 3. März 2024 haben das Volk und die Stände die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" angenommen.

  • Mit der Annahme der Initiative wird die AHV-Rente ab 2026 um 8,3 Prozent erhöht. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen bleibt trotz der 13. Rente bestehen, somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld.
  • Die 13. AHV-Rente betrifft nicht die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung, diese werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt.
  • In einem ersten Schritt wird ein neuer Artikel 197 Ziffer 12 in die Bundesverfassung aufgenommen. In einem zweiten Schritt passt das Bundesparlament das AHV-Gesetz an und in einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen über die 13. Altersrente festlegen. Zugleich werden die konkreten Weisungen für die Umsetzung veröffentlicht.
  • Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass dieser Erhöhung wird der Bundesrat erst im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektive festlegen.
  • Die Versicherten können voraussichtlich erst über das konkrete Vorgehen im Herbst 2025 durch die Ausgleichskassen als Durchführungsorgan informiert werden.
  • Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch die 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der Dezember-Rente.

Interessierte der 13. Altersrente, können sich ebenfalls auf nachfolgender Seite auf den neusten Stand der Dinge bringen: Link