Maura Colavitti
Fachverantwortliche EO/EE
Mutterschaftsentschädigung MSE
Die Mutterschaftsentschädigung ist Teil der Erwerbsersatzgesetzgebung. Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal CHF 196.00 pro Tag.
Wichtige Dokumente
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Die Beiträge für die Mutterschaftsentschädigung MSE werden zusammen mit der AHV erhoben.
Dieses Merkblatt informiert erwerbstätige Mütter sowie die Arbeitgebenden über die Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Das Kreisschreiben liefert weitere detailierte Informationen
Ihre Kontaktpersonen
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