Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026

Ab Februar 2026 wird die EO-Anmeldung schrittweise digital: Die Ausgleichskassen erhalten die EO-Anmeldungen digital und fordern künftig die Lohndaten bei den Arbeitgebenden an. Die Ausgleichskasse bietet verschiedene Kommunikationswege für den Austausch an, auf dem Portal der Kasse oder auch auf dem Papierweg wird dies möglich sein.

Für eine maximale Automatisierung und Vereinfachung wird mit EO-Swissdec ein neuer Standard eingeführt, der – wie aus ELM bekannt – eine direkte Kommunikation der Lohndaten und der Leistungsabrechnung zwischen dem ERP der Arbeitgebenden und der Ausgleichskasse ermöglicht.

Die Ausgleichskassen sind ab Juli 2026 bereit, den neuen Standard produktiv einzusetzen. Um den Nutzen dieser Lösung möglichst rasch zu realisieren, empfehlen wir ihnen schon jetzt das Gespräch mit Ihrem ERP-Hersteller zu suchen und nachzufragen, wann und wie die Unterstützung für den neuen Standard realisiert wird.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder der Prozessvorbereitung.

Weitere Informationen: Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV