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Jeder Versicherte ist selber verpflichtet und dafür verantwortlich eine eigene Anmeldung für eine Altersrente einzureichen. Häufig werden die Versicherten durch den Arbeitgeber unterstützt. Die Arbeitgeber sind allerdings nicht dazu verpflichtet.
Die Rentenanmeldung sollte sechs bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden.
Ja, jede Person muss für sich selbst einen eigenen Rentenantrag einreichen.
Die Rente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden. Die Rentenanmeldung muss dementsprechend vorher eingereicht werden. Die Altersrente kann um mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Die Anmeldung ist zum Zeitpunkt des Erreichens des ordentlichen Rentenalters (Frau 64 Jahre/Männer 65 Jahre) einzureichen.
Adress- und Zahlungsverbindungsänderungen dürfen nur auf schriftliches Gesuch hin geändert werden.
Die Rente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden. Die Rentenanmeldung muss dementsprechend vorher eingereicht werden. Die Altersrente kann um mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Die Anmeldung ist zum Zeitpunkt des Erreichens des ordentlichen Rentenalters (Frau 64 Jahre/Männer 65 Jahre) einzureichen.
Für minderjährige Kinder sowie Kinder in Ausbildung (bis zum Erreichen des 25. Altersjahres) besteht, sofern die Bedingungen erfüllt sind, Anspruch auf die Ausrichtung von Kinderrenten.
Die laufenden Renten werden jeweils am 2. Arbeitstag des Monats vorschüssig ausgerichtet.
Sofern wir über eine unterschriebene Vollmacht verfügen, kann zukünftige Korrespondenz direkt an Dritte geschickt werden.
Nein, das ist nicht zulässig, die Renten bzw. Hilflosenentschädigungen sind nicht abtretbar.