Mutterschaftsentschädigung MSE

Die Mutterschaftsentschädigung ist Teil der Erwerbsersatzgesetzgebung. Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal CHF 196.00 pro Tag.

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Die Beiträge für die Mutterschaftsentschädigung MSE werden zusammen mit der AHV erhoben.

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Dieses Merkblatt informiert erwerbstätige Mütter sowie die Arbeitgebenden über die Mutterschaftsentschädigung (MSE).

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Das Kreisschreiben liefert weitere detailierte Informationen 

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Füllen Sie für die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (MSE) dieses Formular aus. Die Anmeldung ist bei der AKEW einzureichen.

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Ihre Kontaktpersonen

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Maura Colavitti

Maura Colavitti
Fachverantwortliche EO/EE

T +41 44 265 53 41