Änderung Verrechnungsverfahren
Die Ausgleichskasse Schweizerischer Elektrizitätswerke (AKEW) passt aufgrund von Datenschutzbestimmungen die bisherige Handhabung betreffend dem Verrechnungsverfahren mit Arbeitgebern bei Auszahlung rückwirkender IV-Leistungen an. In Zukunft wird die AKEW ihren Mitgliedern nur noch bei Aufforderung durch die IV-Stelle ein Verrechnungsbegehren zustellen. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber zukünftig, allfällige Verrechnungsforderungen direkt bei den zuständigen IV-Stellen geltend machen müssen. Die Mitglieder werden somit nicht mehr, wie bis anhin, automatisch von der AKEW informiert. Für weitere Informationen bitten wir Sie, sich jeweils an die zuständigen IV-Stellen (Wohnsitzkanton des Mitarbeiters/in) zu wenden.